Vergessen sie Achterbahnen und andere Fahrgeschäfte. Den wahren Nervenkitzel erleben Sie bei uns.
Nutzungsordnung Bobfahren wie ein Weltmeister
1. Mit dem Erwerb des Gutscheins erkennt der Fahrgast die Nutzungs- und Bahnordnung an.
2. Die Mitfahrt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
3. Den Weisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Von einer Mitfahrt wird abgeraten, wenn Sie:
- körperlich nicht fit sind
- Vorschädigungen am Bewegungsapparat haben (Wirbelsäule, Bandscheiben etc.)
- Herz-/Kreislaufbeschwerden haben
- zu Osteoporose neigen
- organische Erkrankungen haben
- schwanger sind
5.Untersagt sind:
- Mitfahren unter Alkoholeinfluss
- Veränderung der Sitzposition und Herauslehnen während der Fahrt
- Heraushalten der Arme und Hinauswerfen von Gegenständen während der Fahrt
- Fotografieren und Filmen während der Fahrt
- Mitfahren von Kindern unter 18 Jahren
Die Mitfahrt kann auch aus anderen Gründen untersagt werden. Die für den Betriebstag eingeteilten Piloten
entscheiden dies im Einzelfall.
6. Für evtl. Beschädigungen und Verschmutzung von Bekleidung und mitgeführten Gegenständen besteht keine
Haftung.
7. Das Tragen eines Schutzhelmes ist Pflicht.
8. Taschen, Fotoapparate, Videokameras und andere lose Gegenstände sind fest am Körper zu tragen.
9. Die Nutzungszeiten für Gästefahrten sind abhängig vom laufenden Wettkampf und Trainingsbetrieb auf
der Rennschlitten- und Bobbahn. Auch bei reservierten Terminen sind Wartezeiten möglich. Eine Absage der
Veranstaltung durch den Veranstalter auf Grund schlechter Witterung oder aus bahntechnischen Gründen ist
jederzeit möglich. Für angefallene Kosten wie z. B. Anreise, Verpflegung und Unterbringung leistet der Veran-
stalter keinerlei Schadensersatz.
10. Der Auftransport von Gästen erfolgt grundsätzlich nicht mit dem Transportfahrzeug der Sportgeräte. Wenn
es die betrieblichen Abläufe ermöglichen, wird der Fahrgast mit dem Lift oder einem entsprechendem Fahrzeug zurück zum Start befördert.
Eine Beförderungspflicht durch den Betreiber besteht hierzu nicht.
11. Datenschutz / Fotografie/ Urheberrecht
Eine Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten und Bilder des Fahrgastes
erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf dem Bahngelände kann für
Werbe- und Promotionzwecke gefilmt oder fotografiert werden. Fotos, Filme und Tonaufnahmen aller anwesenden Personen können veröffentlicht werden. Mit dem Betreten des Geländes erklären sich die anwesenden
Personen ausdrücklich mit der für sie entgeltlosen Veröffentlichung der gemachten Fotos, Tonaufnahmen und
Filme einverstanden.
12. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so
bleiben die übrigen Vorschriften verbindlich.
Sie erleben dieses Abenteuer auf Ihre eigene Gefahr. Stornierungen unsererseits sind auf Grund schlechter Witterung oder aus bahntechnischen Gründen jederzeit möglich!
Für aufkommende Verpflegungs- und Unterbringungskosten übernimmt der Veranstalter keinerlei Schadensersatz!