Bobfahren wie ein Weltmeister des BRC Thüringen e.V.
Bobfahren wie ein Weltmeister des BRC Oberhof als Einzelperson
Erlebe die Faszination – Bobfahren wie ein Weltmeister auf der LOTTO Thüringen EISARENA Oberhof.
Du möchtest gerne selber einmal in die Rolle eines echten Bobfahrers schlüpfen?
Jetzt hast du die einmalige Gelegenheit, auf der weltberühmten LOTTO Thüringen EISARENA in Oberhof zu fahren – und das unter der Anleitung echter Profis!
Erlebe die Faszination und den Nervenkitzel, wenn du die steilen Kurven und atemberaubenden Geschwindigkeiten dieser legendären Bahn hinunter saust. Dein Pilot wird dir nicht nur die besten Tipps geben, sondern dich auch sicher und mit voller Fahrt durch die Strecke führen – ganz nach dem Motto: „Fahren wie ein Weltmeister!“
Und das Beste: Neben der Bobfahrt erwartet dich noch eine spannende Führung entlang LOTTO Thüringen EISARENA Oberhof. Erfahre alles über die Geschichte des Bobsports, die Technik hinter den rasanten Fahrten und die berühmtesten Athleten, die hier ihre Spuren hinterlassen haben.
Mach deinen Traum wahr und erlebe das unvergessliche Gefühl, wie ein Weltmeister zu fahren – auf der LOTTO Thüringen EISARENA Oberhof!
Die Abfahrt ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich!
Im Preis ist eine Führung an der LOTTO Thüringen EISARNEA enthalten und gilt für 1 Person.
Der Gutschein kommt als Print@home Ticket und ist für Februar & März 2025 gültig.
Folgende Termine stehen zur Verfügung:
03.02.2025 | 18:00 Uhr Führung | 18:30 Uhr Fahrt mit dem Bob
05.02.2025 | 18:00 Uhr Führung | 18:30 Uhr Fahrt mit dem Bob
27.02.2025 | 18:00 Uhr Führung | 18:30 Uhr Fahrt mit dem Bob
28.02.2025 | 18:00 Uhr Führung | 18:30 Uhr Fahrt mit dem Bob
04.03.2025 | 18:00 Uhr Führung | 18:30 Uhr Fahrt mit dem Bob
Die Tourismus GmbH Oberhof ist Vermittler!
Veranstalter ist der BRC Thüringen e.V.:
AGB des Veranstalters:
Nutzungsordnung/-bedingungen Bobfahren wie ein Weltmeister
1. Mit dem Erwerb des Gutscheins erkennt der Fahrgast die Nutzungs- und Bahnordnung an.
2. Die Mitfahrt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
3. Den Weisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Von einer Mitfahrt wird abgeraten, wenn Sie:
- körperlich nicht fit sind
- Vorschädigungen am Bewegungsapparat haben (Wirbelsäule, Bandscheiben etc.)
- Herz-/Kreislaufbeschwerden haben
- zu Osteoporose neigen
- organische Erkrankungen haben
- schwanger sind
5. Untersagt sind:
- Mitfahren unter Alkoholeinfluss
- Veränderung der Sitzposition und Herauslehnen während der Fahrt
- Heraushalten der Arme und Hinauswerfen von Gegenständen während der Fahrt
- Fotografieren und Filmen während der Fahrt
- Mitfahren von Kindern unter 18 Jahren
Die Mitfahrt kann auch aus anderen Gründen untersagt werden. Die für den Betriebstag eingeteilten Piloten
entscheiden dies im Einzelfall.
6. Für evtl. Beschädigungen und Verschmutzung von Bekleidung und mitgeführten Gegenständen besteht keine
Haftung.
7. Das Tragen eines Schutzhelmes ist Pflicht.
8. Taschen, Fotoapparate, Videokameras und andere lose Gegenstände sind fest am Körper zu tragen.
9. Die Nutzungszeiten für Gästefahrten sind abhängig vom laufenden Wettkampf und Trainingsbetrieb auf
der Rennschlitten- und Bobbahn. Auch bei reservierten Terminen sind Wartezeiten möglich. Eine Absage der
Veranstaltung durch den Veranstalter auf Grund schlechter Witterung oder aus bahntechnischen Gründen ist
jederzeit möglich. Für angefallene Kosten wie z. B. Anreise, Verpflegung und Unterbringung leistet der Veranstalter
keinerlei Schadensersatz.
10. Der Auftransport von Gästen erfolgt grundsätzlich nicht mit dem Transportfahrzeug der Sportgeräte. Wenn
es die betrieblichen Abläufe ermöglichen, wird der Fahrgast mit dem Lift oder einem entsprechendem Fahrzeug
zurück zum Start befördert. Eine Beförderungspflicht durch den Betreiber besteht hierzu nicht.
11. Datenschutz / Fotografie/ Urheberrecht
Eine Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten und Bilder des Fahrgastes
erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf dem Bahngelände kann für
Werbe- und Promotionzwecke gefilmt oder fotografiert werden. Fotos, Filme und Tonaufnahmen aller anwesenden
Personen können veröffentlicht werden. Mit dem Betreten des Geländes erklären sich die anwesenden
Personen ausdrücklich mit der für sie entgeltlosen Veröffentlichung der gemachten Fotos, Tonaufnahmen und
Filme einverstanden.
12. Haftungsausschluss
Bobfahren ist auch für die Mitarbeiter/-innen eine sportliche Herausforderung. Bei aller Sorgfalt der erfahrenen
Piloten kann ein Sturz nicht ausgeschlossen werden. Die hohen Fliehkräfte erfordern Ihre vollständige
Gesundheit und eine sehr gute körperliche Konstitution. In seltenen Fällen (1 - 10 pro 10.000 Abfahrten)
kann es auch ohne Sturz zu schwerwiegenden Verletzungen (z.B. Wirbelkörperfraktur) kommen.
13. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig
sein, so bleiben die übrigen Vorschriften verbindlich.
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